Schornsteinfegermeister

Gebäudeenergieberater  (HWK)
Ihr Partner für Umwelt, Energie & Sicherheit


Marko Dorndorf
Schornsteinfegermeister
Am Blumenacker 18
35713 Eschenburg
Deutschland

Telefon:
+49 2774 91 29 05
Telefax:
+49 2774 91 29 06
Mobil:
0171 5394789
E-Mail:



Energienews


13.10.2020

MAP: Irritation um Sonnenhaus-Förderung beendet

Auch weitgehend solar beheizte Gebäude mit weniger als drei Wohneinheiten werden weiterhin mit 30 Prozent durch das Marktanreizprogramm (MAP) gefördert. Darauf weist das Sonnenhaus-Institut hin. Zuvor hatte es zahlreiche Rückfragen aufgrund abgelehnter Förderanträge gegeben. 

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) fördert Sonnenhäuser jeder Größe unverändert. Bedingung ist, dass mindestens die Hälfte des Wärmebedarfs für die Raumheizung und die Warmwasserbereitung nachweislich solar gedeckt werden. „Wir sind erleichtert, dass es lediglich eine Formulierung im Merkblatt zu den Technischen Mindestanforderungen war, die zu Missverständnissen und den Ablehnungsbescheiden geführt hat“, sagt Georg Dasch, Vorsitzender des Sonnenhaus-Instituts. Betroffene müssten aber unbedingt dafür Sorge tragen, dass ihre Ansprüche gewahrt bleiben. Alle Antragsteller, die Ablehnungsbescheide erhalten haben oder gegebenenfalls noch erhalten, müssen rechtzeitig Widerspruch einlegen. „Die Wahrung der Einspruchsfrist ist entscheidend“, erklärt Dasch.

50 Prozent Autarkie bleibt entscheidendes Kriterium

Für die Intervention des Sonnenhaus-Instituts hatten Ablehnungen gegeben, die das BAFA damit begründet hatte, dass Projekte nur Förderung bekommen, wenn dabei mindestens drei Wohneinheiten entstehen. Die Fachabteilung erklärte, dass die entsprechende Formulierung im aktuellen Merkblatt zu den Technischen Mindestanforderungen, wie vom Sonnenhaus-Institut beanstandet, die Möglichkeit zu einer negativen Auslegung lässt. Richtig sei aber nach wie vor, dass die Erfüllung des Sonnenhaus-Standards von 50 Prozent Autarkie entscheidend für die Förderung sei. Die Mindestanforderung von drei Wohneinheiten gelte also nur alternativ für Projekte, die den Standard nicht einhalten.

Antragszahlen sind deutlich gestiegen

Das BAFA fördert große Solarthermie-Anlagen auf Sonnenhäusern – in der Richtlinie als Solaraktivhaus bezeichnet) – fast ein Drittel der förderfähigen Kosten. Mit diesem Fördersatz können die Mehrkosten für die solare Anlagentechnik nach Berechnungen des Sonnenhaus-Instituts bis zu 80 Prozent abgedeckt werden, in manchen Fällen sogar vollständig. Nach Angaben des BAFA sind in der ersten Jahreshälfte 105 Anträge für Sonnenhaus-Heizungen eingegangen. Das ist eine deutliche Steigerung im Vergleich zum Vorjahreszeitraum. Insgesamt gibt es rund 2.200 weitgehend solar beheizter Wohnhäuser und gewerblich genutzter Gebäude mit Sonnenhaus-Heizungen im deutschsprachigen Raum. Seit circa vier Jahren nimmt der Anteil an Mehrfamilienhäusern und Geschosswohnungsbauten mit Sonnenhaus-Konzept laut Sonnenhaus-Institut deutlich zu. Quelle: Sonnenhaus-Institut / jb

Bleiben Sie auf dem Laufenden mit unserem wöchentlich erscheinenden Newsletter.




mit freundlicher Unterstützung von Gebäude Energie Berater